Ich wurde positiv auf Corona getestet und wohne in einer WG/Flurgemeinschaft. Was soll ich tun?
Wenn du positiv auf Corona getestet wurdest, isoliere dich bitte sofort und informiere die für deine Wohnanlage zuständige Sachbearbeiterin per Mail. Gleichzeitig informiere auch deine Mitbewohner.
Verlasse dein Zimmer nur zur Nutzung der Toilette oder der Küche.
Wir bitten dich, die folgenden Nutzungszeiten einzuhalten!
Küchennutzung:
09:00 Uhr bis 09:30 Uhr
11:00 Uhr bis 12:00 Uhr
17:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Badnutzung:
10:00 Uhr bis 10:30 Uhr
17:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Nach der Nutzung der Räume bitte unbedingt lüften!
Das Lüften gilt auch für die Toilettennutzung!
Bei der Benutzung der Gemeinschaftsanlagen halten sich bitte alle an die Hygieneregeln, um eine Infektion weitestgehend zu vermeiden.
Ich habe meinen Wohnplatz gekündigt und muss eigentlich in paar Tagen ausziehen. Nun habe ich jetzt Corona und stehe unter Quarantäne. Muss ich trotzdem ausziehen?
Nein. In dieser Situation kann und wird kein Studenten- oder Studierendenwerk von Ihnen verlangen, dass Sie Ihr Zimmer/Appartement räumen! Auch jetzt gilt schon im Vollstreckungsrecht: Das Recht des Mieters auf körperliche Unversehrtheit hat Vorrang vor dem Räumungsinteresse des Eigentümers/Vermieters. Da alle Menschen aufgerufen sind, sich solidarisch zu verhalten und Kontakte drastisch zu reduzieren, kann der Mieter – auch zum Schutz anderer – nicht zum Auszug verpflichtet werden.
Das gilt im Übrigen auch, wenn Sie in einer Wohnung oder einem WG-Zimmer oder zur Untermiete am freien Wohnungsmarkt wohnen.
Wo kann ich mich über die jetzigen Corona-Regeln in Baden-Württemberg informieren?
Hier findest du die gültige Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
Wo kann ich mich in Stuttgart impfen lassen?
Hier findest du Informationen zur Impfung gegen das Coronavirus.
Gibt es Teststationen in der Nähe meines Wohnheims?
Ja. Hier findest du einen Überblick über die Testmöglichkeiten in Stuttgart-Vaihingen oder in Kreis Stuttgart.