Mietrecht & mehr – sicher durch den Wohnungsdschungel

Der erste Mietvertrag – und plötzlich wird’s juristisch

Sie haben Ihre Studienzusage erhalten, der Stundenplan steht – und jetzt fehlt nur noch eines: ein Dach über dem Kopf. Doch der Wohnungsmarkt in typischen Unistädten ist kein Spaziergang. Zwischen zu kleinen WGs, überfüllten Wohnheimen und überteuerten Zwischenmieten bleibt die Auswahl oft gering. Und wenn dann endlich ein Mietangebot auf dem Tisch liegt, scannen viele Studierende den Vertrag, klicken auf „Drucken“ – und unterschreiben, ohne genau zu lesen. Genau da beginnt das Problem.

Mietrecht

Viele unterschätzen, wie verbindlich und gleichzeitig trickreich Mietverträge sein können. Es geht dabei längst nicht nur ums Geld – sondern oft um Rechte, die man womöglich unbewusst abgeben. Was darf der Vermieter verlangen? Wie sicher sind Sie bei befristeten Verträgen? Und was geschieht, wenn Sie nach dem dritten Semester die Stadt wechseln möchten? In diesem Artikel erhalten Sie klare Antworten auf die wichtigsten rechtlichen Fragen rund um das Thema Miete im Studium.

Was wirklich im Mietvertrag stehen sollte

Bevor Sie etwas unterschreiben, sollten Sie wissen, welche Inhalte ein Mietvertrag haben muss, was darin erlaubt ist – und welche Formulierungen Ihnen im Ernstfall Probleme bereiten können. Viele Studierende akzeptieren Vertragsinhalte einfach, ohne zu hinterfragen, ob beispielsweise die Kaution zu hoch angesetzt ist oder ob eine unzulässige Klausel enthalten ist. Dabei haben Sie das Recht, Ihren Mietvertrag prüfen zu lassen – beispielsweise kostenlos über den AStA oder den Mieterschutzbund.

Besonders wichtig sind die Unterscheidung zwischen Kalt- und Warmmiete sowie die Aufschlüsselung der Nebenkosten. Eine vermeintlich unkomplizierte Pauschale kann im Nachhinein teuer werden, wenn der Vermieter nicht korrekt abrechnet. Die gesetzliche Grundlage (§ 551 BGB) schreibt vor, dass die Kaution maximal drei Nettokaltmieten betragen darf und muss, getrennt vom Vermögen des Vermieters verzinst auf einem separaten Konto hinterlegt werden. Bei öffentlich-rechtlich organisierten Wohnheimen (z. B. von Studierendenwerken) können abweichende Regelungen zur Kaution gelten. Private Träger wie das VSSW können Sonderregelungen treffen, diese sollten aber klar im Vertrag stehen.

Besondere Vorsicht sollten Sie bei befristeten Verträgen und Staffelmietvereinbarungen sein. Ein Zeitmietvertrag ist nur wirksam, wenn der Befristungsgrund bei Vertragsabschluss schriftlich genannt wird – beispielsweise Eigenbedarf oder eine geplante Sanierung. Ist das nicht der Fall, gilt der Vertrag automatisch als unbefristet. Bei Staffelmieten erhöhen sich die Mietkosten in regelmäßigen Abständen automatisch – hier sollten Sie genau kalkulieren, ob das langfristig zu Ihrem Budget passt.

Checkliste: Diese Punkte sollten Sie immer prüfen

Eine kompakte Übersicht der wichtigsten Punkte, die Sie beim Mietvertragsabschluss unbedingt beachten sollten:

  • Kalt- und Warmmiete klar und getrennt aufgeführt
  • Maximal drei Nettokaltmieten Kaution
  • Anlage getrennt vom Vermögen des Vermieters auf einem verzinsten Konto
  • Befristung: nur mit zulässigem, schriftlich festgehaltenem Grund erlaubt
  • Staffelmiete oder Indexmiete verständlich formuliert – prüfen, ob die Steigerung realistisch ist
  • Nebenkosten detailliert und transparent aufgeführt (z. B. Heizung, Müll, Wasser, Hausreinigung)
  • Keine unzulässigen Klauseln zu Schönheitsreparaturen oder Kleinreparaturen
  • Hausordnung auf faire und realistische Regeln prüfen (z. B. Ruhezeiten, Haustiere)
  • Übergabeprotokoll bei Einzug anfertigen – mit Fotos und Unterschrift dokumentieren
  • Regelung zur Untervermietung oder Nutzung als Wohngemeinschaft (WG) klären
  • Kündigungsfristen und Verlängerungsbedingungen genau prüfen

Auch wenn Sie in ein Wohnheim ziehen, sollten Sie sich mit dem Vertrag vertraut machen. Viele Wohnheime – darunter das VSSW – bieten durchdachte Strukturen, die den Alltag vereinfachen. Dennoch gilt: Prüfen Sie immer genau, bevor Sie etwas unterschreiben.

WG, Untermiete & Co. – rechtlich sicher wohnen

Gerade in überfüllten Städten sind Wohngemeinschaften besonders beliebt – nicht nur aus finanziellen Gründen, sondern auch, wegen der sozialen Vorteile. Doch rechtlich gesehen ist WG nicht gleich WG. Je nach Mietmodell unterscheiden sich Ihre Rechte und Pflichten der Bewohner erheblich.

Am unkompliziertesten ist es, wenn alle Mitbewohner gemeinsam im Mietvertrag stehen. In diesem Fall haften alle Hauptmieter gesamtschuldnerisch – das heißt, Jeder ist vollständig für die Mietzahlung verantwortlich. Möchte eine Person ausziehen, muss der Vermieter einer Vertragsänderung zustimmen, bevor ein neuer Mitbewohner offiziell in den Vertrag aufgenommen werden kann.

Ein anderes Modell ist die Untermiete: Eine Person ist Hauptmieter und vermietet einzelne Zimmer weiter. In diesem Fall benötigen Sie als Untermieter unbedingt einen schriftlichen Vertrag mit dem Hauptmieter, der wiederum die Genehmigung des Vermieters einholen muss. Fehlt die Genehmigung, kann der Vermieter dem Hauptmieter fristlos kündigen. Als Untermieter sollten Sie daher auf einen schriftlichen Vertrag und die Genehmigung bestehen.

Internationale Studierende sehen sich oft mit zusätzlichen Anforderungen konfrontiert. Manche Vermieter verlangen Bonitätsnachweise oder Bürgschaften von Angehörigen im Heimatland. Solche Bedingungen sind grundsätzlich erlaubt, solange sie nicht diskriminierend sind. Fragen zur Herkunft, Religion oder ethnischen Zugehörigkeit sind hingegen unzulässig und verstoßen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Kündigung, Fristen und der richtige Ausstieg

Im deutschen Mietrecht sind die Kündigungsfristen klar definiert. Bei einem unbefristeten Mietvertrag beträgt die Frist in der Regel drei Monate zum Monatsende. Kündigen Sie beispielsweise am 5. März, endet das Mietverhältnis regulär am 30. Juni. Wichtig ist, dass Ihre Kündigung schriftlich erfolgt – am besten per Einschreiben oder mit Empfangsbestätigung, um einen Nachweis in der Hand zu haben.

Bei befristeten Verträgen besteht diese Möglichkeit der ordentlichen Kündigung nicht. Der Vertrag endet automatisch zum festgelegten Termin, unabhängig davon, ob ein früherer Auszug geplant ist oder ein Umzug in eine andere Stadt ansteht. Deshalb sollte man bereits bei Vertragsabschluss überlegen, wie lange man wirklich an den Wohnort gebunden sein möchte.

Auch bei Problemen wie Schimmelbildung oder dauerhaftem Lärm gibt es Handlungsmöglichkeiten. Eine Mietminderung ist auch ohne Fristsetzung möglich – wichtig ist, dass der Mangel dokumentiert und dem Vermieter gemeldet wurde. Für eine fristlose Kündigung ist eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung jedoch erforderlich. Dokumentieren Sie alle Mängel mit Fotos und Notizen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Wenn es ernst wird – Hier finden Sie Hilfe

Rechtliche Unsicherheiten müssen Sie nicht allein bewältigen. In fast jeder Hochschulstadt gibt es kostenfreie oder preisgünstige Beratungsangebote, speziell für Studierende. Viele AStA-Büros oder Studentenwerke bieten regelmäßige Mietsprechstunden an – meist ohne zusätzliche Kosten und unkompliziert nutzbar.

Darüber hinaus existieren sogenannte Law Clinics wie „Law & Legal e. V.“, die von Jurastudierenden betrieben werden. Diese Initiativen bieten kostenlose rechtliche Erstberatung – insbesondere bei mietrechtlichen Fragen. Wenn Sie eine intensivere rechtliche Betreuung benötigen, kann eine Mitgliedschaft im Mieterverein oder beim Mieterschutzbund sinnvoll sein. Mitglieder profitieren hier von professioneller Unterstützung, oft inklusive anwaltlicher Vertretung.

Zusätzliche Unterstützung rund um das Thema Wohnen im Studium – etwa für Stressbewältigung, Selbstorganisation oder finanzielle Hilfen – finden Sie bei den Tipps und Unterstützung für ein stressfreies Studium des VSSW.

Häufige Fragen – kurz & klar beantwortet

  • Was darf ein Vermieter verlangen?
    Nur Nachweise wie Name, Ausweis, Einkommensnachweis oder Bürgschaft. Fragen zu Religion oder politischer Einstellung sind unzulässig.
  • Ist ein befristeter Mietvertrag erlaubt?
    Ja, aber nur mit konkretem, rechtlich zulässigem Grund. Fehlt dieser, gilt der Vertrag als unbefristet.
  • Wie hoch darf die Kaution sein?
    Maximal drei Monatskaltmieten. Die Kaution muss verzinst und getrennt vom Vermögen des Vermieters verwahrt werden – es sei denn, es handelt sich um ein Wohnheim mit Sonderregelung
  • Was tun bei Mietproblemen?
    Wenden Sie sich an Ihren AStA, das Studentenwerk oder eine Law Clinic (z. B. „Law & Legal e. V.“). Diese Stellen bieten oft kostenlose oder günstige Beratung speziell für Studierende.

Fazit: Mit Wissen souverän ins eigene Zuhause starten

Ein Mietvertrag ist weit mehr als nur ein Stück Papier. Er legt die Regeln für Ihr zukünftiges Zuhause fest und beeinflusst maßgeblich Ihre Wohnqualität im Studium. Umso wichtiger ist es, diesen Vertrag mit Sorgfalt zu prüfen, sich nicht unter Druck setzen zu lassen und sich rechtzeitig zu informieren.

Ob Sie in eine WG ziehen, ein Zimmer im Wohnheim wie beim VSSW mieten oder eine eigene Wohnung beziehen: Wer seine Rechte kennt, wohnt entspannter, sicherer und häufig sogar günstiger.

Ihr nächster Schritt: Prüfen Sie Ihren Vertrag, holen Sie sich bei Bedarf rechtliche Unterstützung – und starten Sie gut vorbereitet in Ihr neues Zuhause.